Hautkrebsvorsorge
Im Rahmen einer Ganzkörper-Inspektion mit auflichtmikroskopischer Kontrolle (Hautkrebs-Screening) wird die gesamte Haut nach auffälligen Hautveränderungen untersucht, dabei werden Hautveränderungen mittels Dermatoskopie (Auflichtmikroskopie) begutachtet.
Gesetzlich versicherte Patienten haben ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen auch bei jüngeren Patienten die Kosten für die Hautkrebsvorsorge, wir informieren Sie gerne.
Wir bieten Ihnen zusätzlich die Hautkrebsfrüherkennung mit digitaler Auflichtmikroskopie an. Dabei werden auffällige Muttermale digital fotografiert und in starker Vergrößerung computergestützt analysiert und gespeichert. Dadurch können auffällige Hautveränderungen genauer dokumentiert werden.
Diese Zusatzleistung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.