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Alle Hautkrankheiten, die durch eine berufliche Tätigkeit bedingt sind, sollten durch einen qualifizierten Hautarzt erkannt, behandelt und der zuständigen Berufgenossenschaft gemeldet werden. Dadurch ist es möglich, die Erwerbstätigen durch Schulungen und hautfachärztliche Lokaltherapien zu schützen und im Berufsleben zu halten. Im Falle einer Berufskrankheit können wir Sie kompetent bei Ihrem weiteren beruflichen Werdegang beraten.